Transferpreise

TransferpreiseDie Vorbereitung von Dokumentation zu Transferpreisen ist in Polen für viele Unternehmen eine Pflicht. Insbesondere für Unternehmen mit ausländischen Investoren. Eine entsprechende Dokumentation wird von Gesellschaften vorbereitet, welche Verträge abschließen, oder Waren und Dienstleistungen von abhängigen Gesellschaften erwerben bzw. an diese verkaufen.


Verflechtungen, welche zur Erstellung von Transferpreisdokumentation verpflichten, haben  - auf Grund von Anteilen oder Personal – Personen oder Verwandte, die Anteilshaber oder Mitglieder von Gesellschaftsorganen sind - einen Kapitalcharakter.
Die Pflicht zur Erstellung von Dokumentation betrifft folgende wirtschaftliche Operationen:
-    zwischen Gesellschaften, die durch ihre Anteile direkt oder indirekt sind – 5% Kapitalanteil, personell, familiär sowie durch Vermögen, verbunden sind,
-    zwischen einer ausländischen Gesellschaft und ihrer polnischer Betriebsstätte,
-    sowie wenn Zahlungen von Forderung aus Polen, direkt oder indirekt, zum Vorteil einer Offshore Gesellschaft geleistet werden, und wenn die tatsächlich gezahlte  Summe oder die aus einem Vertrag in einem Steuerjahr nicht eine Quote von insgesamt 20.000 EUR überschreitet.
Bei abhängigen Gesellschaften umfasst die Pflicht zur Dokumentationserstellung Steuerjahre, in denen:
-    entweder ein Vertrag abgeschlossen wurde, aus dem die jeweilige Vertragssumme hervorgeht, und diese den Gleichwert von 30.000 EUR  (bei Dienstleistungen, nichtmateriellen und juristischen Gütern) in sonstigen Fällen 50.000 EUR überschreitet,
-    oder die tatsächlich gezahlte Gesamtsumme im Steuerjahr die oben angegebenen Summen überschreiet.

Warum die oben angesprochene Dokumentation erstellt werden muss?
Das Gesetz über die Rechnungslegung verpflichtet die Gesellschaften dazu die Informationen über wichtige Transaktionen, welche sie mit abhängigen Rechtssubjekten auf anderen als den marktüblichen Bedingungen abgeschlossen haben, zu offenbaren. Aus diesem Grunde ist es notwendig einem Auditor, welcher einen Audit in der Gesellschaft durchführt, die entsprechende Dokumentation über Transferpreise offen zu legen.
Warum ist es sinnvoll diese Dokumentation zu erstellen, bevor das Steuerorgan Sie dazu auffordert sie darzulegen?
Die Erstellung einer Transferpreisedokumentation dauert immer länger als sieben Kalendertage. Eine Gesellschaft, welche die entsprechende Dokumentation nicht in gegebener Zeit auf Aufforderung nicht darlegen kann, kann mit folgenden Strafen belegt werden:
-    das Steuerorgan kann den Gewinn schätzen und die ursprünglichen Werbekosten für ungültig erklären,
-    das Steuerorgan kann bei der Gewerbesteuer (CIT) einen Steuersatz in Höhe von 50% anwenden  
-    es kann die Höhe der Mehrwertsteuer korrigieren
-    und das Steuerorgan kann die Leitungsorgane der Gesellschaft mit Steuerstrafen belegen
Kosten, welche die TDP für die Erstellung der Transferpreisedokumentation berechnet sind von der Anzahl aller Verträge, von ihrem Schwierigkeitsgrad, von der Analyse der dargelegten Situation sowie von den durch die Gesellschaft überreichten Dokumente abhängig.  

tel: 22 412 05 30

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